Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
2IP unterliegt der Verordnung (EU) 2019/2088 des europäischen Rates vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung„), sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 06.04.2022 („Delegierte Verordnung“) und berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Diese Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31. Dezember 2025.
- 2IP Deutschland - Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren
- 2IP Germany - Principal Adverse Impact Statement on sustainability factors
- 2IP Luxemburg - Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren
- 2IP Luxembourg - Principal Adverse Impact Statement on sustainability factors